Deutschland wird mit dieser Verfassung so organisiert, dass sämtliche erkennbaren Versorgungsposten für Politiker, Präsidenten, Landesregierungen und öffentlich Bedienstete wie in der Bundesrepublik ersatzlos abgeschafft werden und jegliche doppelte bis 17fache parallele Bearbeitung von Gesetzesvorlagen für Bund und Länder, die als Verwaltungseinheiten niemals souveräne Bundesstaaten waren und sind, überflüssig werden. Es muss eine klare Verantwortungsstruktur für jedes staatliche Handeln gegeben sein. Oberste Prämisse für einen zur jetzigen Zeit passende neue Deutsche Verfassung für mehr Demokratie muss sein, dass die finanziellen Anforderungen des Staates an die Deutschen im Vergleich zu den Aufwendungen für das Handeln der Bundesrepublik drastisch um mindestens 1/3 gesenkt werden können. Die nachfolgende Darstellung setzt auf eine klare Regierungsstruktur wie in der Schweiz, dabei soll die Gesetzgebungsvorbereitung und Regierungskontrolle durch die direkt gewählten maximal 320 Abgeordneten aus den Regierungsbezirken zur Parlamentsbesetzung erfolgen. Ein Abgeordneter vertritt mindestens je ca. 250.000 Staatsangehörige z. B. eines kleinsten umrissenen Regierungsbezirk oder ein Mehrfaches davon mit der dann auch mehrfachen Stimmenanzahl. Volksentscheide betreffen also immer entweder einen Regierungsbezirk als kleinste Verwaltungseinheit oder den Staat insgesamt, nicht mehr und nicht weniger! ⇒ mehr
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Hinweis und Home
Präambel
Kapitel I.
Staatliche Grundlagen
(Staatskontinuität und zum Staatsaufbau)
(Ausübung der Staatsgewalt)
(Staatsgebiet)
(Staatsangehörigkeit, Staatsangehörige)
(Vereinheitlichung des Rechts)
Kapitel II.
Allgemeine Bestimmungen und grundlegende Gesetzeskraft der Verfassung
(Bindungskraft)
(Geltung und Rechtsweggarantie)
(Übernahme des Völkerrechtes)
(Deutsche Verfassungsgrundsätze, Widerstandsrecht)
(Einschränkung von Grundrechten)
(Verwirkung bestimmter Verfassungsrechte)
Kapitel III.
Die Grundrechte zur Menschenwürde
(Würde des Menschen)
(Recht auf Leben)
(Recht auf Unversehrtheit)
(Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung)
(Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit)
Kapitel IV.
Freiheiten
(Recht auf Freiheit und Sicherheit)
(Achtung des Privat- und Familienlebens)
(Schutz personenbezogener Daten)
(Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen)
(Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)
(Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit)
(Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
(Freiheit von Kunst und Wissenschaft)
(Recht auf Bildung)
(Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten)
(Unternehmerische Freiheit)
(Eigentumsrecht)
(Bürger und Asylrecht)
(Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung)
Kapitel V.
Gleichheit
(Gleichheit vor dem Gesetz)
(Gleichheit von Männern und Frauen)
(Rechte des Kindes)
(Rechte älterer Menschen)
(Integration von Menschen mit Behinderung)
(Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen)
(Nichtdiskriminierung)
Kapitel VI.
Solidarität
(Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen
(Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen)
(Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst)
(Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung)
(Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen)
(Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz)
(Familien- und Berufsleben)
(Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung)
(Gesundheitsschutz)
(Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse)
(Kulturschätze)
(Natur- und Umweltschutz)
(Tier- und Pflanzenschutz)
(Verbraucherschutz)
Kapitel VII.
Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten
(Rechte und Pflichten)
(Aktives und passives Wahlrecht)
(Steuerpflicht)
(Recht auf eine gute Verwaltung)
(Recht auf Zugang zu Dokumenten und Aufzeichnungen)
(Bürgerbeauftragte)
(Petitionsrecht)
(Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit)
(Diplomatischer und konsularischer Schutz)
Kapitel VIII.
Rechte vor Gericht
(Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht)
(Unschuldsvermutung und Rechte vor Gericht)
(Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten)
(Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden)
(Zulässigkeit und Ausgestaltung der Freiheitsentziehung)
Kapitel IX.
IX.1.
Staatliche Organisation und Strukturen
Der Staat Deutschland
(Aufbau des Staates)
(Staatsflagge und Nationalhymne)
(Staatliches Territorium)
(Staatsgebietsreform)
(Neugliederung des Staatsgebietes)
(Aufgaben der Regierungsbezirke)
(Garantie der kommunale Selbstverwaltungen)
IX.2.
Parlament als gesetzvorbereitendes und Treuhand-Kontrollorgan
(Wahl zum Parlament und zum ersten MInisterpräsident)
(Legislaturperiode; Einberufung)
(Parlamentsvorsitz; Geschäftsordnung)
(Wahlprüfung; Verlust der Mitgliedschaft)
(Öffentlichkeit der Sitzungen; Beschlussfassung)
(Anwesenheit der Regierung)
(Einrichtung von Untersuchungsausschüssen)
(Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten; Ausschuss für Verteidigung)
(Berufung eines Streitkräftebeauftragten)
(Petitionsausschuss)
(Indemnität, Immunität der Abgeordneten)
(Zeugnisverweigerungsrecht von Abgeordneten)
(Ansprüche zukünftiger und gewählter Abgeordneter)
IX.3.
Deutsche Regierung
(Zusammensetzung der Regierung)
(Wahl des Ministerpräsidenten)
(Ernennung, Entlassung von Ministern)
(Richtlinienkompetenz; Geschäftsordnung)
(Befehls-, Kommandogewalt)
(Ämterhäufung; Berufsverbot)
(Misstrauensvotum)
(Vertrauensfrage)
(Stellvertretung; Amtszeit)
IX.4.
Deutsche Gesetzgebung
(Das demokratische System des Volksentscheides)
(Gesetzesvorlagen)
(Gesetzgebungsverfahren)
(Zustandekommen der Gesetze)
(Änderung der Verfassung)
(Erlass von Rechtsverordnungen)
(Spannungsfall; Anwendung von Rechtsvorschriften)
(Gesetzgebungsnotstand)
(Ausfertigung, Verkündigung, Inkrafttreten von Gesetzen und Rechtsverordnungen)
(Durch Volksentscheid zu beschließende Gesetzgebungen)
(Ausschließliche Gesetzgebung)
(Konkurrierende Gesetzgebung)
(Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebungen)
(Rahmenvorschriften)
(Gesetzgebung zu Abgaben und Einnahmen)
(Grundsätze zu Abgaben)
(Vorrang des Staatsrechts)
(Funktionen der Kommunen)
(Aufsichtbefugnis)
(Rechts- und Amtshilfe; Katastrophenhilfe)
(Wohnortnahe Beschäftigung)
IX.5.
Ausführung der Gesetze und die Verwaltung
(Regierungsbezirksexekutive)
(Regierungsbezirksverwaltung; Staatliche Aufsicht)
(Auftragsverwaltung)
(Staatseigene Verwaltung)
(Umfang der staatseigenen Verwaltung)
(Streitkräfte)
(Verwaltung der Streitkräfte)
(Kernenergie)
(Luftverkehrsverwaltung)
(Eisenbahnverkehrsverwaltung)
(Gewähr von Dienstleistungen im Post- und Telekommunikationswesen)
(Staatsbank)
(Verwaltung der Wasserstraßen)
(Verwaltung der Straßen)
(Polizeieinsatz bei Staatsnotstand)
(Gemeinwohlaufgaben)
(Zusammenwirken und Kostenverteilung bei Forschungsvorhaben)
IX.6.
Die Rechtsprechung
(Ausübung durch Gerichte)
(Gliederung der Gerichtsbarkeit)
(Oberste Gerichte; Gemeinsamer Senat)
(Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes)
(Richterbestellungen)
(Unabhängigkeit der Richter; Entlassung; Versetzung)
(Verfahren bei Verfassungswidrigkeit von Gesetzen; Auslegungsfragen)
IX.7.
Das Finanzwesen
(Grundsätzliche Regelungen zur Steuer-, Abgaben-, Gebühren- und Zollerhebung)
(Verteilung der Ausgaben zwischen Bund und Regierungsbezirken)
(Gesetzgebungskompetenz zum Finanzwesen)
(Erbschaftssteuer und Wegzugssteuer)
(Erlöse aus Spielbanken und Gewinnspielen)
(Sonstige Erlöse)
(Zuweisung und Festsetzung der Anteile am Finanzaufkommen)
(Regierungsbezirksfinanzausgleich)
(Finanzverwaltung von Staat und Regierungsbezirken)
(Haushaltsgrundsätze)
(Haushaltsplan des Staates)
(Ausgaben vor Genehmigung des Haushaltsplans)
(Über- und außerplanmäßige Ausgaben)
(Gesetze zur Ausgabenerhöhung oder Einnahmeminderung)
(Rechnungslegung; Prüfung durch Rechnungshof)
(Kredit; Bürgschaft; Garantie)
X.
Der Verteidigungsfall
(Feststellung des Verteidigungsfalls)
(Übergang der Befehls-, Kommandogewalt)
(Erweiterte Gesetzgebungskompetenz des Staates)
(Gesetzgebungsverfahren im Verteidigungsfall)
(Rechte des Gemeinsamen Ausschusses)
(Grenzschutz; Weisungsbefugnis der Regierung)
(Stellung des Verwaltungsgerichtshofes)
(Legislaturperiode; Amtszeit)
(Erweiterte Befugnis der Bezirksregierungen)
(Bestand von Notstandsbestimmungen)
(Aufhebung von Gesetzen; Ende des Verteidigungsfalles)
XI.
Übergangs- und Schlussbestimmungen
(Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz an Abstimmung)
(Aufnahme der Staatsgeschäfte nach der Annahme der Verfassung)
(Allgemeine Übergangsregelung)
(Abschaffung der Bundesländer als parallele Gesetzgeber und Regierungssysteme)
(Aufwendungen für Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten)
(Lastenausgleich)
(Mehrheitsbegriff)
(Beginn der Gesetzgebungskompetenz)
(Fortgeltung bisheriger Rechtsvorschriften)
(Streit bezüglich Fortgeltung alten Rechts)
(Fortgeltende Ermächtigungsvorschriften)
(Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung)
(Angehörige des öffentlichen Dienstes)
(Aufhebung von Beamtenrechten)
(Vermögen bei Änderung der Bezirkszugehörigkeit)
(Verbindlichkeiten des Reichs)
Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!