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Artikel 81

(Berufung eines Streitkräftebeauftragten)

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Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Parlaments bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Streitkräftebeauftragter des Parlaments berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

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Der deutsche Streitkräftebeauftragte hat eine unabhängige Vermittlerrolle zwischen den Streitkräften und dem Parlament inne. ⇒ mehr!

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