Artikel 81
(Berufung eines Streitkräftebeauftragten)
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Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Parlaments bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Streitkräftebeauftragter des Parlaments berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Hinweis und Home
Der deutsche Streitkräftebeauftragte hat eine unabhängige Vermittlerrolle zwischen den Streitkräften und dem Parlament inne. ⇒ mehr!
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