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Artikel 87

(Wahl des Ministerpräsidenten)

(1)

Der Ministerpräsident wird nach Vorwahlen direkt durch das Volk gewählt, was ein Gesetz regelt.

(2)

Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Wahlberechtigten auf sich vereinigt.

(3)

Der Ministerpräsident kann durch Volksentscheid mit Mehrheit von 2/3 der Wahlberechtigten abgewählt werden, was ein Gesetz im Einzelnen regelt.

Hinweis und Home

In der Bundesrepublik können die Deutschen weder den Kanzler noch die Minister wählen oder abwählen, was dazu führt, dass sogar faktisch der Steuerhinterziehung, der fahrlässigen Tötung und der Korruption überführte Parteigenossen wie z. B. Kohl, Koch, Jung, Schäuble u. a. über die Parteilisten gegen den Willen des deutschen Volkes in das Amt gelangen können. Dort können sie dann ungehindert zum Schaden des Volkes im Hochverrat weiter agieren, was nun auch endgültig durch eine selbst gewählte Verfassung für Deutschland verhindert werden muss. ⇒ mehr!

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