Artikel 51
(Verbraucherschutz)
(1)
Die Deutschland stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau bezüglich der Lebensmittel, Versorgung mit haltbaren und reparierbaren Gütern sowie der Gesundheit durch Gesetz sicher.
(2)
Marktbeherrschende, preistreibende und konkurrenzausschaltende Marktteilnehmer und Strukturen sind verboten, Näheres dazu regelt ein Gesetz.
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