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Artikel 37

(Nichtdiskriminierung)

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Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.

Hinweis und Home

Unterschiedliche Behandlung Gleicher, Herabsetzung, Herabwürdigung und/oder Ausstoßung sind verboten. Es ist aber keine Diskriminierung, wenn den deutschen Staatsangehörigen aufgrund ihrer ihnen zustehenden Selbstbestimmungsrechten nur ihnen zustehende Behandlungen gewährt werden. ⇒ mehr!

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