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Artikel 88

(Ernennung, Entlassung von Ministern)

(1)

Die Minister werden durch den Ministerpräsidenten ernannt und entlassen.

(2)

Das Parlament kann mit Mehrheit von 2/3 der Wahlberechtigten der Ernennung oder Entlassung widersprechen und dazu einen Volksentscheid einholen.

(3)

Der Ministerpräsident und die Minister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Parlament den folgenden Amtseid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

(4)

Der Eidbruch ist strafrechtlich zu verfolgen.

Hinweis und Home

In der Bundesrepublik sind Amts- und Richtereide nur Folklore zur Volksverdummung und werden bei Eidbruch nicht als Meineid verfolgt. Sie können aber als Dienstvergehen behandelt werden, was den Machtinhabern eine Steuerung aller Amtsinhaber erlaubt, welche es ihnen erlaubt, ihnen nicht genehme Personen, die sich vielleicht an Recht und Gesetz halten wollen, zu verfolgen und auszusortieren. Damit wurde die eigentliche Ursache für den Augiasstall in der bundesrepublikanischen Besatzungsrechtsstruktur bewusst eingerichtet. ⇒ mehr!

Durch die gesamte Rechtsetzung in der Bundesrepublik zieht sich also wie ein roter Faden, dass niemand verfolgt werden muss oder kann, wenn es den Oberen als politische und korrupte Machtinhaber nur so gefällt. ⇒ mehr!

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!