Banner 'Verfassungsinitiative'

Artikel 176

(Streit bezüglich Fortgeltung alten Rechts)

(1)

Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Staatsrecht entscheidet der Staatsgerichtshof.

Hinweis und Home

⇒ mehr!

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!