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Artikel 34

(Rechte älterer Menschen)

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Der Staat anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Hinweis und Home

Das Existenzminimum auch für ältere Menschen einschließlich der Gesundheitsaufwendungen ist durch den Staat zu sichern, soweit der Einzelne dazu wirtschaftlich nicht in der Lage ist. ⇒ mehr!

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!