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Artikel 138

(Unabhängigkeit der Richter; Entlassung; Versetzung)

(1)

Das Richteramt wird auf 8 Jahre Zeit vergeben. Es ist eine mehrmalige Richterbestellung möglich.

(2)

Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

(3)

Das juristische Standesrecht und die Standesordnung sind wegen der Unvereinbarkeit mit der Unabhängigkeit von Richtern verboten.

(4)

Berufliche Zusammenschlüsse zwischen Angehörigen der Exekutive und Legislative sind unzulässig.

(5)

Es gibt kein Richterprivileg gegenüber dem Gesetz.

(6)

Die hauptamtlich und planmäßig nach der Wahl angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung angestellte Richter in den Ruhestand treten müssen. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amt entfernt werden.

(7)

Wenn ein Richter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze der Verfassung oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung seines Staates verstößt, so ist er ohne Einschränkung der Strafgerichtsbarkeit unterworfen.

(8)

Rechtskräftige Haftstrafen von mehr als 12 Monaten bedingen den Verlust des Richteramtes und der Altersversorgung über die Grundsicherung hinaus.

(9)

Jedes Gericht erhält ein Bürgerbeauftragtenbüro, in dem richterliche Verfehlungen aufgrund von begründeten formlosen Beschwerden ohne Einschränkungen aufgeklärt werden müssen. Der Bürgerbeauftragte muss berechtigte und strafbeschwerte Vorhaltungen vor die zuständigen Strafgerichte bringen.

Hinweis und Home

Die bundesrepublikanischen Gesetzgeber haben ihren juristischen Standeskollegen in der Justiz Privilegien verschafft, mit denen diese nach Belieben das Recht beugen Prozessbetrug und Strafvereitelung begehen können, ohne dass ihnen nach Recht und Gesetz eine heftige Strafe - durch Kollegen verabreicht - drohte. Sie wurden buchstäblich über das Gesetz gestellt, obwohl genau das durch das Grundgesetz nicht möglich werden sollte. ⇒ mehr!

Mit der Verfassungsinitiative wird deshalb ein neuer Anlauf für eine gerechtere Justiz in Deutschland genommen!

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Flyer zu Artikel 138

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!