Artikel 5
(Vereinheitlichung des Rechts)
(1)
Alle auf deutschem Staatsgebiet bisher benutzten Verfassungen und das Grundgesetz werden für gegenstandslos erklärt.
(2)
Soweit bisherige Reichs- und sonstige Gesetze dieser Verfassung und ihren eigenen Grundlagen nicht widersprechen, dürfen sie bis zur gesetzlichen Neuregelung mit Übergangsfristen angewendet werden.
Hinweis und Home
Das durch die Bundesrepublik absichtlich geschaffene Gesetzgebungschaos mit unzähligen sich überschneidende und vervielfachen Regelungen durch Bund und Länder kann nur noch nach dem Prinzip von Alexander dem Großen aufgelöst werden. ⇒ mehr!
Die Regelung soll auch bewirken, dass sich Täuscher, die tatsächlich rechtsgrundlagenlos Gesetze gegen Mitbürger angewendet haben, diese für sich selbst nun nach Treu- und Glauben gelten lassen müssen. ⇒ mehr!
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Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!