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Artikel 86

(Zusammensetzung der Regierung)

(1)

Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und aus den Ministern.

(2)

Die Zahl der Ministerien wird auf 8 begrenzt, auf die alle Aufgabengebiete zu verteilen sind:
1. Ministerium zur Regierungssteuerung und Controlling
2. Justizministerium
3. Verteidigungsministerium
4. Außenministerium
5. Innenministerium
6. Ministerium für Währung und Finanzen
7. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales
8. Ministerium für Bildung und Erziehung

(3)

Das Ministerium zur Regierungssteuerung und Controlling führt der Ministerpräsident.

Hinweis und Home

Der Regierungsapparat in Deutschland muss drastisch verschlankt werden. Die politischen Versorgungsposten für Parteigenossen wie Staatsminister, politische und fachliche Staatssekretäre werden abgeschafft. Die Ministerien werden fachlich durch Sparten- und Abteilungsleiter mit der entsprechenden fachlichen Ausbildung und beruflichen Erfahrungen ergebnisorientiert und kostenoptimal geführt. ⇒ mehr!

Ein deutscher Staatspräsidenten ist überflüssig, weil nur das deutsche Volk Gesetze annehmen kann und einen Länderrat ("Bundes"rat) gibt es wegen der Einsparung der Länderregierungen und Länderparlamente auch nicht mehr! ⇒ mehr!

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Flyer zu Artikel 86

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