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Artikel 60

(Diplomatischer und konsularischer Schutz)

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Der diplomatische Schutz richtet sich nach dem Völkerrecht und deutschem Gerichtsverfassungsgesetz.

Hinweis und Home

Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz beachtet Völkerrecht und bestimmt, wer unter den diplomatischen und konsularischen Schutz fällt. ⇒ mehr!

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