Artikel 19
(Schutz personenbezogener Daten)
(1)
Jede Person hat das Recht auf einen effektiven Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2)
Öffentlich erhobene Daten sind nach höchsten Standards zu verschlüsseln.
(3)
Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Kosten oder Gebühren dafür dürfen nicht verlangt werden.
(4)
Datensammlungen dürfen nur zur Ermittlung und nicht vorbeugend gesammelt werden.
(5)
Alle unter sonstigen Begründungen gesammelten Dateien sind zu löschen.
(6)
Die Herausgabe von personenbezogenen Daten an das Ausland ist grundsätzlich verboten und nur zur Ermittlung zu Straftaten nach dieser Verfassung unter Richtervorbehalt möglich.
(7)
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer zu schaffenden unabhängigen Stelle mit effektiven Möglichkeiten und Vollmachten überwacht. Verstöße sind unnachsichtig strafrechtlich zu verfolgen. Näheres auch zur Kompetenzzuweisung regelt ein Gesetz.
Hinweis und Home
Das Datensammeln und -konzentrieren auf Vorrat ist deshalb zu untersagen, weil damit die Unschuldsvermutung beseitigt wird. ⇒ mehr!
Die Datenschutzbeauftragten der Bundesrepublik sind lediglich zahnlose Marionetten der Politiker und schützen höchstens ihren Job. ⇒ mehr!
Die Entwicklung der Computertechnik und Datenspeicher bedroht jedes Individuum auf der Welt durch Datensammlungen über es, die es nicht mehr überblicken kann. Insbesondere die USA ist eine unbegreifliche Datenkrake und muss endlich in die Schranken verwiesen werden. Der deutsche Staat muss die Daten seiner Bürger und seiner Wirtschaft mit allen Mitteln schützen. ⇒ mehr!
Der Flyer kann nach Rechtsklick auf die Grafik und dann Linksklick auf Ziel speichern unter... herunter geladen und dadurch lokal gespeichert werden!
Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!