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Artikel 66

(Aufbau des Staates)

(1)

Deutschland ist ein mittels direkter Demokratie zentral regierter neutraler Staat.

(2)

Die amtliche Sprache ist deutsch.

(3)

Grundlage der demokratischen Staatsführung ist die Volksbefragung, der Volksentscheid und das Volksbegehren entsprechend der Volksinitiativen nach Schweizer Vorbild. Näheres regelt ein Gesetz.

Hinweis und Home

Zur Konsolidierung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben ist es nötig, die 17-fache doppelte und oft abweichende Bearbeitung von Gesetzgebungs- und Verwaltungsvorgängen in der Bundesrepublik zu beenden. Insbesondere durch die Beendigung der parteiischen Ämterkorruption und Verteilung von Pfründen unter politisch Abhängigen als angebliche Volksvertreter ohne definiertes Volk ist ein Einsparpotential für den Staatshaushalt von mindestens 50 % im Vergleich zur den Haushalten der derzeitigen Bundesrepublik mit ihren nichtstaatlichen Ländern zu erkennen. ⇒ mehr!

Jegliche Gesetze mit der Wirkung einer Ausgabenerhöhung für den Staatshaushalt müssen dem Volk zur Volksabstimmung vorgelegt werden. In der Schweiz wurde zum Beispiel im Jahr 2011 eine Mehrwertsteuererhöhung von 7.6% auf 8 % vom stimmberechtigten Schweizer Volk für nur 2 Jahre beschlossen, während in der Bundesrepublik so genannte Volksvertreter auch als tatsächliche Nichtdeutsche nach Art. 116 (1) GG, die inzwischen das Volk ebenso wenig vertreten wie Zitronenfalter Zitronen falten, hunderte vom ungedeckten Milliarden € an Banken und Ämterkorrupte auswerfen, um Deutschland wirtschaftlich entgültig zu ruinieren. ⇒ mehr!

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Flyer zu Artikel 66 bis 69

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