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Artikel 24

(Freiheit von Kunst und Wissenschaft)

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Kunst und Forschung sind frei, soweit sie nicht durch Gesetze mit Volkszustimmung eingeschränkt werden dürfen. Die akademische Freiheit wird geachtet.

Hinweis und Home

Die Entwicklung der Forschung lässt befürchten, dass jedes einzelne Individuum in seiner Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt werden kann. So zeigt die Transplantationstechnik, dass jedermann als Ersatzteillieferant für Bevorzugte in Gefahr geraten kann. ⇒ mehr!

Auch die Entwicklung von Datenkontroll- und Datenüberwachungssystemen wie Folterwaffen, Drohnen, Mautbrücken, Videoüberwachung u. a. hat ein ungeahntes Ausmaß durch zum Beispiel Stromverbrauchskontrollen in Echtzeit und automatischen Positionsmeldungen von Kraftfahrzeugen angenommen, die zu einer Prüfung zu führen haben, was in Deutschland eigentlich nicht mehr als Forschungsziel zur Anwendung in Deutschland erlaubt sei darf. ⇒ mehr!

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!