Artikel 67
(Staatsflagge und Nationalhymne)
(1)
Die deutsche Flagge trägt die Farben Schwarz-Rot-Gold.
(2)
Das Staatswappen ist der Adler nach Wappenverordnung vom 11.11.1919.
(3)
Die Nationalhymne ist die 3. Strophe des Deutschlandliedes.
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